Der Ablauf des Kaufprozesses

Sie sind an unseren Immobilienangeboten interessiert und kontaktieren uns per E-Mail, Telefon, Kontaktformular oder auf andere Weise. Gerne beraten wir Sie umfassend und unverbindlich.

Hierzu erkundigen wir uns nach Ihren genauen Vorstellungen, Wünschen, Ihrer Finanzierung, Ihrem nächsten Kreta-Aufenthalt und weiteren Details, die für Sie von Bedeutung sind.

Sie entscheiden, welche der von uns vorgestellten Immobilien Ihren Vorstellungen am besten entsprechen. Gerne können Sie uns auch mitteilen, ob Sie an ähnlichen Objekten interessiert sind.

Wir organisieren für Sie die Besichtigungstermine.
Unser Team möchte auf Ihren Besuch gut vorbereitet sein und benötigt möglichst viele Informationen über Ihre Vorstellungen und Kriterien, damit wir Ihnen vor Ort ihre Wunschimmobilie und auch Alternativen zeigen können.

Besichtigungen organisieren wir nicht:

  • bei kurzfristigen Terminanfragen, also ohne Vorbereitung (mindestens 10 Tage Vorlauf)
  • wenn die Finanzierung nicht geklärt ist.

Unsere Mitarbeiter aus der jeweiligen Region vor Ort sprechen griechischenglisch, viele auch deutsch und weitere Fremdsprachen. Sie haben beste Kontakte und Beziehungen.

Wir begleiten Sie von der ersten Anfrage bis über den Notartermin hinaus. Unser internationales Vor-Ort-Team und oft auch ich persönlich, stehen Ihnen für Besichtigungstermine und auch nach dem Kauf für Ihre Anliegen zur Verfügung.

Laut Geldwäschegesetz ist es erforderlich, dass meine Kollegen vor Ort Ihre Identität anhand Ihres Ausweises überprüfen, falls Sie sich zum Kauf entschließen sollten. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns eine Kopie Ihres Ausweises zukommen lassen würden.

Sollten Sie sich während Ihres Kreta-Aufenthalts für den Kauf einer Immobilie entscheiden, sind wir gerne behilflich, einen Termin bei einem Anwalt auf Kreta zu arrangieren. Wir möchten Sie darüber informieren, dass beim Anwalt eine notarielle Vollmacht (symvolaiografikó plirexoúsio) unterzeichnet werden sollte, damit der Anwalt alle weiteren Schritte einleiten kann.

Der Anwalt überprüft die Eigentumsverhältnisse, die rechtlichen Gegebenheiten und die behördlichen Genehmigungen damit alle Voraussetzungen für den eigentlichen notariellen Kaufvertrag der Immobilie gegeben sind.

Um das Objekt zu reservieren, können vom Käufer ca. 10 % des Kaufpreises als Anzahlung verlangt werden. Es sollte ein notarieller Vorvertrag durch Ihren Anwalt aufgesetzt und beiderseitig unterschrieben werden.

Wenn alle notwenigen Unterlagen vorliegen, erfolgt der Notartermin. An diesem können Sie persönlich teilnehmen oder sich durch Ihren Anwalt vertreten lassen.

Nach gegenseitiger Unterzeichnung, Zahlung des Kaufpreises sowie der Entrichtung der Grunderwerbsteuer erfolgt die Eintragungen in das Grundbuch

Zu diesem Zeitpunkt geht die Immobilie in Ihr Eigentum über.

Bitte beachten Sie, dass der gesamte Prozess vom Erteilen der notariellen Vollmacht bis zur Eintragung Ihres Eigentums in der Regel drei Monate, zwölf Monate oder auch länger dauern kann. Bei Bestandsimmobilien liegt die durchschnittliche Dauer bei vier bis sechs Monaten. Für Grundstücke, die noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, sollten Sie einen Zeitraum von zwölf Monaten einplanen.

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