Die Kaufnebenkosten von ca. 12,5%

  • Gebühr für die notarielle Vollmacht (symvolaiografikó plirexoúsio) ca. 150 €
  • Grunderwerbsteuer 3,09 % vom Kaufpreis oder des höheren amtlichen Einheitswerts. Diese Steuer zahlt der Käufer einmalig vor Vertragsunterzeichnung.
  • Notar- und Beurkundungskosten in Höhe von ca. 1,5 – 2,5 % inklusive der gesetzlichen MwSt. bemessen sich nach dem im Kaufvertrag genannten oder vom Finanzamt festgelegten objektiven Wert der Immobilie. Maßgeblich ist der höhere Wert
  • Kosten für die Eintragung des Eigentums beim Grundbuchamt und Kataster liegen bei ca. 0,71 %
  • Katastereintragung ca. 0,26 %
  • Anwaltskosten ca. 2,5 – 3,5 % inklusive der gesetzlichen MwSt.
  • Maklergebühren / Provision ist in der Immobilienanzeige ausgewiesen und beträgt 2,50 % bis 3,72 % inklusive der gesetzlichen MwSt.
  • Gemeindesteuer: Entspricht 3 % der Grunderwerbsteuer und ist damit relativ niedrig (Beispiel: Grunderwerbsteuer 3.000 €, Gemeindesteuer 90 €).
  • Gebühren für die Anmeldung von Strom, Wasser, Gas, Telefon, Internet
  • Kosten wie z. B. Beantragung einer griechischen Steuernummer, Eröffnung eines Bankkontos (nicht immer notwendig), Bankgebühren wegen Auslandsüberweisungen, weitere Auslagen je nach Einzelfall
  • Bei Neubauten: Auf einige Neubauten fällt statt der Grunderwerbsteuer Mehrwertsteuer (24 % auf den Nettopreis) an. Allerdings ist diese Mehrwertsteuer (2025) in vielen Fällen für Neubauten weiterhin ausgesetzt, sofern Bauträger einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Bei Einfamilienhäusern und gebrauchten Immobilien wird regulär nur die Grunderwerbsteuer berechnet.
  • Übersetzungen kosten extra
  • Gesamtrichtwert: Bei typischen Hauskäufen sollten Sie mit etwa 10–12,5 % Kaufnebenkosten (bezogen auf den Kaufpreis) kalkulieren. Bei höheren Kaufpreisen sinkt die prozentuale Belastung leicht, da einige Positionen degressiv oder pauschal sind.


Zu den Kaufnebenkosten kommen noch weitere Kosten:

  • Der Kauf einer Bestandsimmobilie birgt das Risiko, dass der Zustand der Immobilie von den Vorstellungen des Käufers abweicht. Daher sollten Käufer mit Wartungs- und Reparaturkosten sowie Maler- und Renovierungsarbeiten rechnen.
  • Prüfung durch Bauingenieur & Bescheinigung der Rechtmäßigkeit: Gesetzlich erforderlich, mindestens 400 €, je nach Umfang auch mehr. (sollte vom Verkäufer gezahlt werden)
  • Die monatlich anfallenden Gemeinde- bzw. Stadtabgaben (Müllabfuhr, Abwasser,…) werden über die Stromabrechnung abgerechnet.
  • Anhaltspunkt für die jährliche Grundsteuer am Beispiel eines Hauses mit 120 m² Wohnfläche und 4.000 m² Grund (ohne Pool, nicht in Meernähe):
    30,– € pauschal für das Grundstück und 120 m² Wohnfläche x 2,50 € = 330,– € Grundsteuer pro Jahr

    Diese Angaben basieren auf dem Stand von Anfang/Mitte 2025.

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