Sie sind an unseren Immobilienangeboten interessiert und kontaktieren uns per E-Mail, Telefon, Kontaktformular oder auf andere Weise.
Gerne beraten wir Sie umfassend und unverbindlich.
Auch per Videokonferenz oder am Telefon.
Hierzu erkundigen wir uns nach Ihren genauen Vorstellungen, Wünschen, Ihrer Finanzierung, Ihrem nächsten Kreta-Aufenthalt und weiteren Details, die für Sie von Bedeutung sind.
Sie entscheiden, welche der von uns vorgestellten Immobilien Ihren Vorstellungen am besten entsprechen. Gerne können Sie uns auch mitteilen, ob Sie an ähnlichen Objekten interessiert sind.
Wir organisieren für Sie die Besichtigungstermine.
Unser Team möchte auf Ihren Besuch gut vorbereitet sein und benötigt möglichst viele Informationen über Ihre Vorstellungen und Kriterien, damit wir Ihnen vor Ort ihre Wunschimmobilie und auch Alternativen zeigen können.
Folgende Besichtigungen organisieren wir nicht:
- kurzfristige Terminanfragen, also ohne Vorbereitung (wir benötigen ca. 10 Tage Vorlauf)
- Besichtigungsurlaube
- wenn die Finanzierung nicht geklärt ist.
Unsere Mitarbeiter aus der jeweiligen Region vor Ort sprechen griechisch, englisch, viele auch deutsch und weitere Fremdsprachen. Sie haben beste Kontakte und Beziehungen.
Wir begleiten Sie von der ersten Anfrage bis über den Notartermin hinaus. Unser internationales Vor-Ort-Team und oft auch ich persönlich, stehen Ihnen für Besichtigungstermine und auch nach dem Kauf für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Laut Geldwäschegesetz ist es erforderlich, dass meine Kollegen vor Ort Ihre Identität anhand Ihres Ausweises überprüfen, falls Sie sich zum Kauf entschließen sollten. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns eine Kopie Ihres Ausweises zukommen lassen würden.
Es folgt ein Termin beim Anwalt, der in Griechenland für den Käufer nicht vorgeschrieben ist, wir raten aber dazu einen deutschsprachigen Anwalt Ihrer Wahl zu beauftragen. Per notarieller Vollmacht (Power of Attorney) kann Ihr Anwalt das Verfahren für Sie weiterführen, wenn Sie selbst nicht ständig anwesend sein können.
Vorab wird eine Anzahlung (meist 10 % des Kaufpreises) fällig, deren Hinterlegung im Detail mit dem Anwalt abgestimmt wird. Der Anwalt prüft die Eigentumsverhältnisse, sämtliche rechtlichen Gegebenheiten und holt alle relevanten behördlichen Genehmigungen ein.
Liegen alle Dokumente und Genehmigungen vor, folgt die anwaltsgestützte Vorbereitung des notariellen Kaufvertrags.
Der Kaufvertrag wird im Beisein eines Notars unterschrieben, der Kaufpreis und die Kaufnebenkosten inkl. Steuern werden fällig.
Nach vollständiger Zahlung und Eintragung beim Grundbuch oder Katasteramt sind Sie offiziell Eigentümer.
Die Immobilie wird an Sie übergeben; meist erhalten Sie die Schlüssel nach Eintrag ins Grundbuch und nach Abschluss sämtlicher Zahlungen.
Erforderliche Unterlagen und Besonderheiten für deutsche Käufer:
Griechische Steuernummer (AFM): Pflicht für jede Immobilientransaktion. Ihr Anwalt hilft bei der Beantragung. Ohne Steuernummer ist kein Kauf möglich.
Griechisches Bankkonto: Besonders bei höheren Summen verlangt; für Zahlungsabwicklung und Nebenkosten. (meistens nicht unbedingt erforderlich) Die Eröffnung erfordert aktuelle Nachweise (Einkommen, Steuerbescheide, Meldebescheinigung u.a.), meist in beglaubigter Übersetzung.
Vollmacht und persönliche Anwesenheit: Sie können dem Anwalt per Vollmacht das gesamte Procedere übertragen – dann ist Ihre Anwesenheit in Griechenland nur zum Ausstellen der Vollmacht nötig. (Die Vollmacht kann aber auch über ein griechisches Konsulat erteilt werden) Alternativ müssen Sie bei Unterzeichnung des Kaufvertrags persönlich erscheinen.
Alle Unterlagen in beglaubigter Übersetzung: Dokumente wie Steuernachweise, Personalausweis etc. müssen teils ins Griechische übersetzt und beglaubigt werden.
Sorgfältige Prüfung mit Anwalt: In Griechenland ist die Eigentumssituation teils komplizierter als in Deutschland, insbesondere bei Altimmobilien und ländlichen Gebäuden. Ihr Anwalt prüft Grundbuch, Lastenfreiheit, Baurecht und Rechtmäßigkeit aller Objektelemente bis zu 30 Jahren in der Vergangenheit.
Finanzierung: Eine Finanzierung über deutsche Banken ist selten möglich. Für griechische Bankfinanzierungen sind zusätzliche Bedingungen (u.a. Bonitätsnachweis, Sicherheiten) zu erfüllen.
Dauer des Prozesses:
Durchschnittlich sollten Sie für Bestandsimmobilien mit 4–6 Monaten rechnen, Komplexität, Unterlagenbeschaffung und Eigentumsverhältnisse können den Prozess aber auch auf bis zu 12 Monate ausdehnen.
Wichtige Tipps:
Lassen Sie keine Zahlungen ohne rechtsverbindliche Prüfung oder vor Unterzeichnung der notwendigen Verträge leisten.
Nutzen Sie die Expertise von Rechtsanwalt, Steuerberater und ggf. Bauingenieur auf Kreta für eine reibungslose und rechtlich saubere Abwicklung.
Lassen Sie alle Vereinbarungen und Gutachten übersetzen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Damit unterscheidet sich der Kaufprozess auf Kreta – insbesondere durch die zwingende Steuernummer, die Rolle des Anwalts, Übersetzungs- und Beglaubigungspflichten sowie das teils komplexe Eigentumsrecht – in einigen Punkten deutlich von deutschen Standards.