Das Verständnis des griechischen Grundsteuersystems ist für jeden Hausbesitzer und Immobilieninvestor unerlässlich. Angesichts der laufenden Gesetzesänderungen – insbesondere in Bezug auf ENFIA, Immobilienübertragungen und die Besteuerung von Mieteinnahmen – können Sie durch ständige Information Überraschungen vermeiden und klügere Entscheidungen in Bezug auf Ihr Vermögen treffen.
- ENFIA: Die jährliche Grundsteuer in Griechenland
Die ENFIA wird jedes Jahr auf alle Immobilien erhoben, die am 1. Januar im Besitz sind. Sie wird auf der Grundlage verschiedener Faktoren berechnet, darunter Lage, Größe, Etage, Alter und Nutzung der jeweiligen Immobilie.
Haupt- und Zusatzsteuer
Alle Immobilienbesitzer zahlen die ENFIA-Hauptsteuer.
Wenn der steuerpflichtige Gesamtwert Ihrer Immobilien 500.000 € übersteigt, kann eine Zusatzsteuer anfallen.
2025 Rabatt für versicherte Immobilien
Wenn Ihre Wohnimmobilie gegen Naturkatastrophen (Erdbeben, Feuer, Überschwemmung) versichert ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Steuerermäßigung:
20 % Ermäßigung für Immobilienwerte bis zu 500.000 €
10 % Ermäßigung für Werte, die diesen Betrag übersteigen
Berechnung für 2025
Die ENFIA für 2025 basiert auf denselben objektiven Werten wie im Vorjahr.
- Steuern beim Kauf oder Erhalt von Immobilien
Immobilienübertragungen – sei es durch Kauf, Schenkung, elterliche Zuwendung oder Erbschaft – unterliegen unterschiedlichen Steuerregeln.
A. Kauf von Immobilien
Grunderwerbsteuer (3,09 %)
Auf den steuerpflichtigen Wert bestehender (nicht neuer) Immobilien, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, wird eine Steuer von 3,09 % erhoben.
Mehrwertsteuer auf Neubauten (24 %)
Die Mehrwertsteuer gilt für neu gebaute Immobilien, deren Baugenehmigung nach 2006 erteilt wurde.
Derzeit ist die Mehrwertsteuer jedoch bis Ende 2025 ausgesetzt, sodass für die meisten Neubauten stattdessen die Übertragungssteuer anfällt.
B. Schenkung, elterliche Zuwendung und Erbschaft
Diese Transaktionen werden auf der Grundlage der familiären Beziehung und des steuerpflichtigen Wertes der Immobilie besteuert. Für jede Kategorie gelten eigene Steuersätze und Freibeträge.
- Besteuerung von Mieteinnahmen
Unabhängig davon, ob Sie langfristig oder kurzfristig vermieten, werden Ihre Mieteinnahmen progressiv besteuert:
Bis zu 12.000 €: 15 %
12.001 € bis 35.000 €: 35 %
Über 35.000 €: 45 %
Bevorstehende Änderung im Jahr 2026
Es wird ein neuer Steuersatz von 25 % für Einkünfte zwischen 12.001 € und 24.000 € eingeführt, um einen fließenderen Übergang zwischen den niedrigeren und höheren Sätzen zu schaffen.
Kurzzeitvermietungen (Airbnb-ähnlich)
Vermietung von bis zu 2 Immobilien ohne zusätzliche Dienstleistungen → wird als reguläres Mieteinkommen besteuert.
Vermietung von 3 oder mehr Immobilien oder Bereitstellung von hotelähnlichen Dienstleistungen → gilt als gewerbliche Tätigkeit, wird nach den Regeln für gewerbliche Tätigkeiten besteuert und unterliegt der Mehrwertsteuer (in der Regel 13 %).
Fazit: Was Immobilienbesitzer beachten sollten
Die ENFIA bleibt die zentrale wiederkehrende Steuer für alle Immobilienbesitzer.
Die Übertragungssteuern variieren je nach Art der Transaktion und je nachdem, ob eine Mehrwertsteuerbefreiung gilt.
Die Besteuerung von Mieteinnahmen ist progressiv, wobei für 2026 erhebliche Änderungen geplant sind.
Wenn Sie sich über diese Regelungen auf dem Laufenden halten, können Sie fundierte Entscheidungen treffen, Ihre Steuerlast optimieren und Ihr Immobilienportfolio effektiv verwalten.
Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)